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23.02.2012 05:45 - Bodenleger
 
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Bodenleger, Parkettleger, Raumausstatter
 

Der Beruf des Bodenlegers wurde 1965 als handwerksähnliches Gewerbe in die Handwerksordnung aufgenommen.

 
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Seit 2002 gehört er zum anerkannten Ausbildungsberuf mit Abschluss „Geprüfter Bodenleger“. Voraussetzung für die Ausbildung von Bodenlegern ist zum einen, dass der Betrieb qualifiziert ist, eine Ausbildung auf der Grundlage des Ausbildungsrahmenplans durchzuführen. Zum anderen muss im Betrieb ein Ausbilder vorhanden sein, der für die Ausbildung des Berufes notwendige Qualifizierung nachweisen kann.

Bodenbelagsarbeiten und Boden verlegen gehören zum Berufsbild der Vollhandwerke Maler, Parkettleger und Raumausstatter. Demzufolge können diese Betriebe nicht nur in ihrem Handwerk, sondern auch im Bodenlegergewerbe ausbilden, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Die Ausbildung dauert drei Jahre.



Das Berufsbild:

Bodenleger gestalten und verlegen elastische und textile Platten- und Bahnenbeläge in gewerblichen und öffentlichen sowie Wohn- und Geschäftsräumen. Bei den Materialien handelt es sich beispielsweise um Linoleum, Teppichboden, Korkböden oder PVC-Belägen. Auch die Verarbeitung von Laminat und Fertigparkett und Kork Fertigparkett gehört zu den Aufgabenbereichen des Bodenlegers. Das Berufsbild des Bodenlegers erfordert ständige Aktualität der neuesten Trends. Er muss auch Sinn für Muster und Farben haben. Damit später die Maserung der Holzdielen oder das Teppichmuster optimal zur Geltung kommt. Bodenleger arbeiten mit Linealen, Stahlwinkeln oder Ultraschallentfernungsmessern. Sie bestimmen vor Ort die zu belegende Fläche und den Materialverbrauch. Reparatur und Austausch von älteren Bodenbelägen, wie etwa das Ausschneiden und Neueinsetzen eines stark strapazierten Teppichbodenteils.



Aufgaben im Einzelnen:

Kunden beraten.

Vorbereitungsarbeiten – das heißt - den Raum ausmessen und Materialbedarf ausrechnen. Verlegepläne erstellen.

Untergrund vorbereiten. Untergründe prüfen und reinigen. Estriche glätten und ausgleichen.

Textile und elastische Bodenbelege in Wohn- und Geschäftsräumen verlegen. Unterbodenkonstruktion herstellen. Sockel- und Wandabschlüsse anbringen.

Durchführung von Instandsetzungsarbeiten.

Dokumentation von ausgeführten Arbeiten.

Dokumentation von Materialbedarf.

Rechnungen erstellen.



Kompetenzen:

Bodenbeläge verlegen.

Kleben.

Oberflächen behandeln.

Arbeitsvorbereitung

Bodenschleifen

Qualitätssicherung und Qualitätsprüfung

Raumgestaltung

Wärme- und Kältedämmungen herstellen.

Parkett abschleifen und versiegeln.



Gehalt:

Der Bodenleger ist ein anspruchsvoller Handwerksberuf. Eine Anstellung findet er in Fußbodenbelegbetrieben , bei Innenausstattern sowie im Fachhandel als beratende Fachkraft.

Das Gehalt von Bodenlegern variiert abhängig von der Größe und qualitativem Anspruch des Betriebes und hängt nicht zuletzt vom Arbeitsumfang innerhalb des Unternehmens ab.

Die Höhe ihres Lohns wird in der Regel von Tariflohn bestimmt. Die Höhe der monatlichen Ausbildungsvergütung beträgt etwa € 373, € 455 und € 516 je nach Ausbildungsjahr.

Nach der Ausbildung kann man mit einem Stundenlohn von etwa € 15,24 rechnen. Wobei hier noch zu bemerken sei, dass die angegebenen Gehälter nur als Anhaltspunkt dienen. Diese können je nach Bundesland, Qualifikation und Umfang des Betriebes variieren.


Immer mehr Malerbetriebe führen Bodenbelägearbeiten wie Laminat , Parkett verlegen durch, da viele Malermeister auch Bodenleger beschäftigen. Anspruchsvolllere Arbeiten wie Parkett schleifen oder PVC verlegen, überlassen sie meistens dann den Bodenlegern.


 

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